gemischte Siedlungsabfälle
Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):
20 03 01 – gemischte Siedlungsabfälle
Beschreibung:
Gemischte Abfälle hauptsächlich aus Gewerbebetrieben und Verwaltungen, allerdings ohne Restmüll.
Enthalten sein dürfen:
- Kunststoffverpackungen
- Verpackungsstyropor
- Papier / Pappe / Kartonagen
- Zeitungen / Zeitschriften
- Holzabschnitte
- Obststeigen
- Metallverpackungen (restentleert!)
- Textilien
- Büroabfälle
Nicht enthalten sein dürfen:
- gefährliche Abfälle (Asbest, KMF, Holz IV usw.)
- Gift- oder Sondermüll
- Batterien / Akkus / Elektrogeräte / Leuchtstoffröhren
- flüssige Abfälle jeglicher Art
- Farben / Lacke / Öle / Lösemittel
- Druckgasflaschen und Druckbehälter
- organische Abfälle (Kantinenabfälle, Speisereste, Bioabfall)
- staubförmige Abfälle
- Glasabfälle (Flaschen, Flachglas)
- Bauschutt
- Restmüll (z. B. Windeln, Asche)
- Einweggrills und andere selbstentzündliche Abfälle
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.