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gemischte Siedlungsabfälle

Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):

20 03 01 – gemischte Siedlungsabfälle

 

Beschreibung:

Gemischte Abfälle hauptsächlich aus Gewerbebetrieben und Verwaltungen, allerdings ohne Restmüll.

 

Enthalten sein dürfen:

  • Kunststoffverpackungen
  • Verpackungsstyropor
  • Papier / Pappe / Kartonagen
  • Zeitungen / Zeitschriften
  • Holzabschnitte
  • Obststeigen
  • Metallverpackungen (restentleert!)
  • Textilien
  • Büroabfälle

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • gefährliche Abfälle (Asbest, KMF, Holz IV usw.)
  • Gift- oder Sondermüll
  • Batterien / Akkus / Elektrogeräte / Leuchtstoffröhren
  • flüssige Abfälle jeglicher Art
  • Farben / Lacke / Öle / Lösemittel
  • Druckgasflaschen und Druckbehälter
  • organische Abfälle (Kantinenabfälle, Speisereste, Bioabfall)
  • staubförmige Abfälle
  • Glasabfälle (Flaschen, Flachglas)
  • Bauschutt
  • Restmüll (z. B. Windeln, Asche)
  • Einweggrills und andere selbstentzündliche Abfälle

 

Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.