gemischte Kunststoffe
AVV-Nr.: je nach Herkunft und Art, u. a. 15 01 02, 20 01 40
Beschreibung laut AVV:
u. a. Kunststoffe, Verpackungen aus Kunststoff
Beschreibung:
Können Kunststoffe nicht sortenrein erfasst werden, so entstehen Gemische aus unterschiedlichen Kunststoffen. Je nach Zusammensetzung des Gemisches werden unterschiedliche weitere Behandlungsweisen nötig. Gemischte Kunststoffe fallen u. a. im Versandhandel, in Industriebetrieben oder auf Baustellen an.
Enthalten sein dürfen:
- Gemische, ausschließlich aus Kunststoffen
Nicht enthalten sein dürfen:
- Verunreinigungen
- Fremd- & Störstoffe
- verunreinigte Gebinde
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.