Humus, Oberboden
Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):
17 05 04 – Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV-Nr. 17 05 03* fallen
Beschreibung:
Unbelasteter Humus, Oberboden mit einem Wurzelanteil < 3 Vol-%
Nicht enthalten sein dürfen:
- bodenfremde Bestandteile (Kunststoff, Glas etc.)
- Rotlage
- Unterboden / Kies
- Grüngut /Grasnarbe
Annahme / Stückigkeit:
- wie ausgehoben, nicht schlammig
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.