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Bauschutt

Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):

17 01 07 – Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen

 

Beschreibung:

Schadstofffrei (Z0 EPP) Gemische aus rein mineralischen Bestandteilen

 

Enthalten sein dürfen:

  • Beton
  • Ziegel
  • Fliesen
  • Keramik

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Asbest / KMF
  • Gipshaltige Baustoffe (Gipskarton, Gipsputz etc.)
  • Dämmputze / Perlite
  • Gas-/ Porenbeton
  • Faserhaltige Baustoffe (Faserplatten, Brandschutzplatten etc.)
  • Heraklith®
  • Kehricht
  • Organische Bestandteile
  • Anhaftungen / (Schwarz-) Anstrich

 

Annahme / Stückigkeit:

  • Ganze Steine, Ziegel
  • Schollen, Platten
  • Bruchstücke
  • keine rein staubförmigen Abfälle
  • Kantenlänge < 0,8 m

 

Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.