Bauschutt
Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):
17 01 07 – Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen
Beschreibung:
Schadstofffrei (Z0 EPP) Gemische aus rein mineralischen Bestandteilen
Enthalten sein dürfen:
- Beton
- Ziegel
- Fliesen
- Keramik
Nicht enthalten sein dürfen:
- Asbest / KMF
- Gipshaltige Baustoffe (Gipskarton, Gipsputz etc.)
- Dämmputze / Perlite
- Gas-/ Porenbeton
- Faserhaltige Baustoffe (Faserplatten, Brandschutzplatten etc.)
- Heraklith®
- Kehricht
- Organische Bestandteile
- Anhaftungen / (Schwarz-) Anstrich
Annahme / Stückigkeit:
- Ganze Steine, Ziegel
- Schollen, Platten
- Bruchstücke
- keine rein staubförmigen Abfälle
- Kantenlänge < 0,8 m
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.