Mineralische Abfälle mit Anhaftung / Anstrich
Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):
17 01 01 oder 17 01 07
Beschreibung:
Beton, Ziegel oder Gas- / Porenbeton mit Anhaftungen, ungefährlich
Enthalten sein dürfen:
- Anhaftungen aus z. B. Trennpapier / -folien, teerfreie Bitumenbahnen / Bitumenvergussmassen / Gussasphalt-Restanhaftungen, Kunststoffbeschichtungen, asbestfreie Teppich- / PVC-Bodenkleber, Heraklith®-Restanhaftungen, etc.
- mit Anstrichen (z.B. teerfreie Bitumenvoranstriche / -kleberreste, etc.)
Nicht enthalten sein dürfen:
- Asbest / KMF (auch nicht anhaftend)
- Gips
- Kaminschutt
- Schutt aus Bränden
- Fehlbodenschüttung
- Schlackesteine
- Lösemittel- / Kraftstoffgeruch
Annahme / Stückigkeit:
- ganze Steine, Ziegel
- Schollen, Platten
- Bruchstücke
- Kantenlänge < 0,3 m
- keine rein staubförmigen Abfälle
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.