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Asphalt (teerfrei)

 

Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):

17 03 02 – Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen

 

Beschreibung:

Teerfreier Straßenaufbruch

 

Enthalten sein dürfen:

  • Straßenasphalt / Asphaltbelag teerfrei, PAK <20,00mg/kg (Nachweis mittels Analyse oder Acrylsprühtest)
  • anhaftender Kies nur in sehr geringem Umfang

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Fremd- / Störstoffe
  • Asbest

 

Annahme / Stückigkeit:

  • Schollen, Platten
  • Bruchstücke
  • grobstückiges Fräsgut, keine rein staubförmigen Abfälle

 

Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.