Asphalt (teerfrei)
Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):
17 03 02 – Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen
Beschreibung:
Teerfreier Straßenaufbruch
Enthalten sein dürfen:
- Straßenasphalt / Asphaltbelag teerfrei, PAK <20,00mg/kg (Nachweis mittels Analyse oder Acrylsprühtest)
- anhaftender Kies nur in sehr geringem Umfang
Nicht enthalten sein dürfen:
- Fremd- / Störstoffe
- Asbest
Annahme / Stückigkeit:
- Schollen, Platten
- Bruchstücke
- grobstückiges Fräsgut, keine rein staubförmigen Abfälle
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.