Baustoffe auf Gipsbasis
Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):
17 08 02 – Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01* fallen
Beschreibung:
Reine Gips-Monochargen
Enthalten sein dürfen:
- Gipskarton
- Gipsputz
- Gipsdielen
- Gipsstein
Nicht enthalten sein dürfen:
- Anhaftungen / (Schwarz-) Anstrich
- Asbest / KMF
- Gipsfaserplatten
- Gipsverbundplatten
- Fremd- / Störstoffe
Annahme / Stückigkeit:
- ganze Platten
- lose Schüttung
- Bruchstücke
- keine reinen Gipsstäube
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.