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Baustoffe auf Gipsbasis

Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):

17 08 02 – Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01* fallen

 

Beschreibung:

Reine Gips-Monochargen

 

Enthalten sein dürfen:

  • Gipskarton
  • Gipsputz
  • Gipsdielen
  • Gipsstein

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Anhaftungen / (Schwarz-) Anstrich
  • Asbest / KMF
  • Gipsfaserplatten
  • Gipsverbundplatten
  • Fremd- / Störstoffe

 

Annahme / Stückigkeit:

  • ganze Platten
  • lose Schüttung
  • Bruchstücke
  • keine reinen Gipsstäube

 

Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.