Gartenabfälle Klasse II
Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):
20 02 01 – biologisch abbaubare Abfälle
Beschreibung:
Klassische Anfallstellen: Gartenbau – Privathaushalt – Grünanlagenpflege
Enthalten sein dürfen:
- Grasabfälle
- Laub
Nicht enthalten sein dürfen:
ohne Fremd- & Störstoffe wie:
- Boden und Erde
- Kunststoff wie Plastik
- Metalle
- Schutt
- Steine
- Wurzeln
- Äste
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.