Asbest
AVV-Nr.: 17 06 05*
Beschreibung laut AVV:
asbesthaltige Baustoffe
Beschreibung:
- Abfälle mit gebundenen Asbestfasern
- Abfälle mit schwach oder nicht gebundenen Asbestfasern, die gem. LAGA-Merkblatt M23 verfestigt wurden
Enthalten sein dürfen:
- Faserzementplatten
- Fassaden-Faserzementplatten
- Welldach-Faserzementplatten
- Faserzement-Pflanztröge
Nicht enthalten sein dürfen:
- asbesthaltige Dachpappen (da gesonderter Entsorgungsnachweis notwendig)
- Gipskartonplatten mit asbesthaltiger Spachtelmasse (da gesonderter Entsorgungsnachweis notwendig)
- Wand- / Bodenbeläge (z.B. Fliesen, Parkett, etc.) mit asbesthaltigen Klebern (da gesonderter Entsorgungsnachweis notwendig)
- asbesthaltige Floor-Flex-Bodenbelagsplatten (da gesonderter Entsorgungsnachweis notwendig)
- asbesthaltige Vinyl-Asbest-Fliesen (da gesonderter Entsorgungsnachweis notwendig)
- asbesthaltige Dichtungsschnüre odgl. (da gesonderter Entsorgungsnachweis notwendig)
- asbesthaltige Brandschutztore (da gesonderter Entsorgungsnachweis notwendig)
Annahme / Stückigkeit:
- kleinformatiges Material ist AG-seitig gem. TRGS 521 staubdicht in Big-Bags (Sackform 0,90×0,90×1,10m mit Schlaufen!) zu verpacken und die Einbringöffnung mit Klebeband zu verschließen
- großformatiges Material ist AG-seitig gem. TRGS 521 staubdicht in Big-Bags (Plattenform 2,60×1,25×0,30m mit Schlaufen!) zu verpacken und die Einbringöffnung mit Klebeband zu verschließen
- schwach oder nicht gebundenes Material ist AG-seitig gem. LAGA-Merkblatt M23 im 200l-Spannringfass mit Beton zu verfestigen und dieses anschließend gem. TRGS 521 staubdicht in Big-Bags (Sackform 0,90×0,90×1,10m mit Schlaufen!) zu verpacken und die Einbringöffnung mit Klebeband zu verschließen
ACHTUNG: bei Anlieferung an unserem Firmensitz: nur Annahme von Kleinmengen aus dem Stadt- / Landkreisgebiet München
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.