Altholz AI
Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):
je nach Herkunft u. a. 15 01 03 / 17 02 01
Beschreibung:
Die Altholzkategorie AI beschreibt laut Altholzverordnung (AltholzV) naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.
Enthalten sein dürfen:
- Möbel aus naturbelassenem Vollholz
- Verschnitte, Abschnitte, Späne aus naturbelassenem Vollholz
- Transportkisten, Verschläge, Obst- & Gemüse- oder Zierpflanzenkisten sowie ähnliche Kisten aus naturbelassenem Vollholz
- Paletten aus Vollholz (z.B. EURO-Paletten)
- Industriepaletten aus Vollholz
- Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989)
- usw.
Nicht enthalten sein dürfen:
- holzfremde Bestandteile (Kunststoff, Papier, Laminat, Glas, Schutt, Anhaftungen z. B. Dachpappe usw.)
- beschichtetes, lackiertes, geleimtes Altholz (z. B. Schalhölzer, Spanplatten, Möbel, Innentüren, Dielen, Parkett, Deckenpaneele)
- Holz mit schädlichen Verunreinigungen (u. a. Fehlböden)
- mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz (u. a. Dachkonstruktionsholz)
- anders als mechanisch behandeltes Altholz
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.