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Altholz AII / A III

Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):

je nach Herkunft u. a. 15 01 03 / 17 02 01

 

Beschreibung:

Gemäß Altholzverordnung (AltholzV) fällt verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz unter die Altholzkategrie AII. Altholz, welches halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung aufweist (z. B. PVC), wird in die Altholzkategorie III eingestuft.

 

Enthalten sein dürfen:

  • verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz z.B. Schalhölzer, Dielen, Altholz aus Sperrmüll, Spanplatten, Deckenpaneele, Möbel, Verschnitte, OSB-Platten
  • beschichtetes, lackiertes, geleimtes Altholz (u. a. Schalhölzer, Spanplatten, Möbel, Innentüren, Dielen, Parkett, Deckenpaneele)
  • Verschnitte aus behandeltem Holz
  • Fehlböden, sofern nicht wesentlich verunreinigte Möbel aus naturbelassenem Vollholz

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • holzfremde Bestandteile (Kunststoff, Papier, Laminat, Glas, Schutt, Anhaftungen z. B. Dachpappe usw.)
  • Holz mit Schwermetallbelastung (z.B. Holzfenster, Fensterstöcke, Außentüren, Innentüren mit Bleiweiß lackiert, Leitungsmasten)
  • Holz mit PAK-Belastung (z.B. Holzstöckelboden, Werkstatt- / Garagenböden, Bahnschwellen, Telefonmasten, Hölzer aus dem Garten- / Landschaftsbau)
  • mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz (z. B. imprägniertes Holz, Dachkonstruktionsholz)
  • Holz mit schädlichen Verunreinigungen (u. a. Fehlböden)

 

Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.