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Gartenabfälle Klasse II

Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):

20 02 01 – biologisch abbaubare Abfälle

 

Beschreibung:

Klassische Anfallstellen: Gartenbau – Privathaushalt – Grünanlagenpflege

 

Enthalten sein dürfen:

  • Grasabfälle
  • Laub

 

Nicht enthalten sein dürfen:

ohne Fremd- & Störstoffe wie:

  • Boden und Erde
  • Kunststoff wie Plastik
  • Metalle
  • Schutt
  • Steine
  • Wurzeln
  • Äste

 

Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.