Sperrmüll
Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):
20 03 07 – Sperrmüll
Beschreibung:
Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände, wie sie in der Regel auch in privaten Haushalten zu finden sind.
Enthalten sein dürfen:
- Polster / Polstermöbel
- Papier / Pappe / Kartonagen
- Möbel wie Tische, Stühle, Schränke usw.
- Matratzen
- Kunststoffabfälle (z. B. Bobby Cars, Wäschekörbe usw.)
- Abfälle aus Entrümpelungen von z.B. Kellern, Speicher, Wohnung
Nicht enthalten sein dürfen:
- gefährliche Abfälle (Asbest, KMF, Holz IV usw.)
- Gift- oder Sondermüll
- Batterien / Akkus / Elektrogeräte / Leuchtstoffröhren
- flüssige Abfälle jeglicher Art
- Farben / Lacke / Öle / Lösemittel
- Druckgasflaschen und Druckbehälter
- organische Abfälle (Kantinenabfälle, Speisereste, Bioabfall)
- staubförmige Abfälle
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.