Dämmmaterial, HBCD-frei
Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):
17 06 04 – Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
Beschreibung:
Die Auswahl an Dämmmaterial ist schier endlos. Aus den unterschiedlichsten Dämmstoffen mineralischer, synthetischer oder pflanzlicher / tierischer Herkunft fertigen ein Dutzend Hersteller Matten, Platten, Schüttgut und Schäume für die Wärmedämmung von Wohngebäuden.
Enthalten sein dürfen:
- PU-Dämmung
- EPS & XPS (expandiertes Polystyrol = Styropor® & extrudiertem Polystyrol = Styrodur®) mit entsprechendem Nachweis der HBCD-Freiheit
- Dämmung auf Pflanzenbasis (Holzwolle, Kokosdämmung, Zellulose, Kautschuk usw.)
- Foamglas
Nicht enthalten sein dürfen:
- HBCD-haltiges Material mit HBCD-Gehalt > 1.000 mg/kg
- Dämmung auf Basis künstlicher Mineralfasern KMF
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.