KMF-Dämmung
Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):
17 06 03* – anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
Beschreibung:
KMF-Dämmung beschreibt Dämmmaterialien, welche künstliche Mineralfasern enthalten. Gelangen diese Fasern in die Lunge, so stehen sie im Verdacht, Krebs auslösen zu können. Aus diesem Grunde werden KMF-Abfälle als gefährliche Abfälle eingestuft.
Um die Freisetzung der Fasern in die Luft zu verhindern müssen diese Abfälle staubdicht in Big-Bags verpackt werden.
Enthalten sein dürfen:
- Glaswolle, Steinwolle, Keramikwolle o. ä.
Nicht enthalten sein dürfen:
- KMF-Verbundmaterialien (z.B. Tektalan®, da gesonderter Entsorgungsweg notwendig)
- KMF-Abfälle mit erhöhtem organischen Anteil (z.B. Akkustikplatten)
- asbesthaltige KMF-Dämmung
- sonstige Abfälle
Annahme / Stückigkeit:
- das Material muss AG-seitig gem. TRGS 521 staubdicht in Big-Bags (L x B x H = max. 0,90m x 0,90m x 1,10m) verpackt werden
- Die Big-Bags müssen mit den entsprechenden Gefahrensymbolen bedruckt sein
- Anlieferungen an unserem Firmensitz: nur in Kleinmengen (< 1 m³) und nur aus Stadt / Landkreis München
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.