PCB-haltige Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Nr.: 17 09 02*
Beschreibung laut AVV:
Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
Beschreibung:
Polychlorierte Biphenylehaltige Bau- und Abbruchabfälle (PCB) sind Weichmacher, die früher Verwendung fanden. Diese Stoffe sind nachweislich krebserregend und müssen speziel entsorgt werden.
Enthalten sein dürfen:
- Fugen- / Dichtungsmassen
- Bodenbeläge
- Farbanstrich-Fräsgut
- Beton / Ziegel / Putz mit Farbanstrich
- Isolierverglasungen
Nicht enthalten sein dürfen:
- Fremd- / Störstoffe
- PCB-haltige Kleinkondensatoren
- Anhaftungen
- Boden und Erde
- Kunststoff wie Plastik
- Steine
- Wurzeln
- Äste
- Holz
- Papier / Pappe / Kartonagen
- Bauschutt
- Haus – / Restmüll
- Kehricht
Annahme / Stückigkeit:
- max. Kantenlänge von 0,15 m
- das Material ist AG-seitig in max. 120 l-Kunststoffdeckelfässern mit einem max. Fassgewicht von 50,00 kg / Fass zu verpacken
- der Transport erfolgt als ADR-Sondertransport mittels 7,50 t-Kastenwagen (max. Zuladung: 3,00 t)
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.