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Altlacke / Altfarben

AVV-Nr.: 08 01 11*

Beschreibung laut AVV:

Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

 

Beschreibung:

Farben, Lacke, Druckfarben oder Farbzubehörstoffe in flüssiger oder pastösen Form in Gebinden jeglicher Art

 

Enthalten sein dürfen:

  • Farbeimer
  • Lackdosen
  • Farbzubehörstoffe (wie Pinselreiniger / Verdünnung)
  • Farbschlamm
  • Druckfarben

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Härter für Farben / Lacke
  • Säuren oder Laugen
  • Reinigungsmittel
  • Harzlösungen
  • Spraydosen (Druckgaspackungen)

 

Annahme / Stückigkeit:

  • Sammlung erfolgt AG-seitig in Originalgebinde, ASP Wechselbehälter oder Fässer.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Gebinde verschlossen, ohne Beschädigung und frei von äußeren Verschmutzungen sind.
  • Bei lösemittelhaltigen Farben müssen die Gebinde eine ADR-Zulassung haben. In diesem Fall handelt es sich um Gefahrgut

ACHTUNG: keine Anlieferung an unseren Firmensitz möglich

 

 

Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.