anorganische Chemikalien
AVV-Nr.: 16 05 07*
Beschreibung laut AVV:
gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
Beschreibung:
gebrauchte anorganische Chemikalien (in Gebinden), die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten. Zu dieser Fraktion zählen anorganische Chemikalien aus Labor- oder Produktionsbetrieben sowie aus Privathaushalten (z.B. Reinigungsmittel), Apotheken (Altmedikamente) oder sonstigen Betrieben.
Enthalten sein dürfen:
Nur Chemikalien, die vorab auf einer Chemikalienpackliste aufgelistet wurden (nach dem Annahmebedingungen des Abfallentsorgers GSB Sonderabfallentsorgung) und einer schriftlichen Genehmigung unterliegen.
Nicht enthalten sein dürfen:
keine sonstigen Chemikalien, die nicht auf der Chemikalienpackliste vermerkt sind
Annahme / Stückigkeit:
- Deklarierung / Verpackung erfolgt fachgerecht durch einen Chemisch-Technischen Assistent (CTA). Es muss eine Chemikalienpackliste lt. den Annahmebedingungen des Entsorgers (GSB Sonderabfallentsorgung) angefertigt werden.
- Diese Chemikalien dürfen erst nach der schriftlichen Genehmigung durch die GSB angeliefert werden.
- Kleingebinde müssen in ADR zugelassene Gebinde überverpackt werden (zzgl. einem Chemikalienbindemittel) – es handelt sich um Gefahrgut!
ACHTUNG: keine Anlieferung an unseren Firmensitz möglich
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.