ölhaltige Betriebsmittel
AVV-Nr.: 15 02 02*
Beschreibung laut AVV:
Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Beschreibung:
Aufsaug- und Filtermaterialien, die mit öligen oder mit anderen gefährlichen Stoffe (inkl. Ölfilter) verunreinigt sind
Enthalten sein dürfen:
- verunreinigtes Bindemittel
- Filtermaterial
- Ölfilter
- mit Öl verunreinigtes Material
- Ölschläuche und Kupplungen
- Wischtücher / Arbeitskleidung / Handschuhe o.ä. aus der Produktion / Labor
Nicht enthalten sein dürfen:
- Säuren oder Laugen
- Reinigungsmittel
- Halogenkohlenstoffe (wie z.B. Chlor, Brom oder Jod)
- Druckgaspackungen (Spraydosen)
- Lösemittel oder Gemische
Annahme / Stückigkeit:
- Sammlung erfolgt AG-seitig in 200 l Deckelfässern, ASP Wechselbehältern oder Absetzcontainern mit einer ADR Zulassung
ACHTUNG: Anlieferung nur nach Rücksprache und Terminvereinbarung möglich
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.