Anfrage Bestellung

Mineralische Abfälle mit Anhaftung / Anstrich

Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):

17 01 01 oder 17 01 07

 

Beschreibung:

Beton, Ziegel oder Gas- / Porenbeton mit Anhaftungen, ungefährlich

 

Enthalten sein dürfen:

  • Anhaftungen aus z. B. Trennpapier / -folien, teerfreie Bitumenbahnen / Bitumenvergussmassen / Gussasphalt-Restanhaftungen, Kunststoffbeschichtungen, asbestfreie Teppich- / PVC-Bodenkleber, Heraklith®-Restanhaftungen, etc.
  • mit Anstrichen (z.B. teerfreie Bitumenvoranstriche / -kleberreste, etc.)

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Asbest / KMF (auch nicht anhaftend)
  • Gips
  • Kaminschutt
  • Schutt aus Bränden
  • Fehlbodenschüttung
  • Schlackesteine
  • Lösemittel- / Kraftstoffgeruch

 

Annahme / Stückigkeit:

  • ganze Steine, Ziegel
  • Schollen, Platten
  • Bruchstücke
  • Kantenlänge < 0,3 m
  • keine rein staubförmigen Abfälle

 

Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.