Anfrage Bestellung

Gas- / Porenbeton

Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):

17 01 01 – Beton

 

Enthalten sein dürfen:

  • Gas- / Porenbeton als Monocharge
  • Bauschutt mit Gas- / Porenbeton
  • Kantenlänge < 0,8 m

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Gipshaltige Baustoffe (Gipskarton, Gipsputz etc.)
  • Asbest / KMF
  • Anhaftungen / (Schwarz-) Anstrich
  • Fremd- / Störstoffe

 

Annahme / Stückigkeit:

  • ganze Steine
  • Schollen, Platten
  • Bruchstücke
  • keine rein staubförmigen Abfälle

 

 

Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.