Gas- / Porenbeton
Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):
17 01 01 – Beton
Enthalten sein dürfen:
- Gas- / Porenbeton als Monocharge
- Bauschutt mit Gas- / Porenbeton
- Kantenlänge < 0,8 m
Nicht enthalten sein dürfen:
- Gipshaltige Baustoffe (Gipskarton, Gipsputz etc.)
- Asbest / KMF
- Anhaftungen / (Schwarz-) Anstrich
- Fremd- / Störstoffe
Annahme / Stückigkeit:
- ganze Steine
- Schollen, Platten
- Bruchstücke
- keine rein staubförmigen Abfälle
Bitte beachten Sie, dass dies Beispielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.