Gussasphalt (teerfrei)
Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):
17 03 02 – Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen
Beschreibung:
Reiner, teerfreier Gussasphalt mit nur geringfügigen Anhaftungen von Papier-/ Kokosfasern
Enthalten sein darf:
- Gussasphalt teerfrei, PAK <20,00mg/kg (Nachweis mittels Analyse oder Acrylsprühtest)
- anhaftende Papier-/ Kokosfasern nur in sehr geringem Umfang
Nicht enthalten sein dürfen:
- Fremd- / Störstoffe
- Asbest
- Gussasphalt mit starken Anhaftungen von z. B. Bodenbelägen
Annahme / Stückigkeit:
- Schollen, Platten
- Bruchstücke
- grobstückiges Fräsgut, keine rein staubförmigen Abfälle
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.