Anfrage Bestellung

Gussasphalt (teerfrei)

Abfallschlüssel und Bezeichnung (AVV):

17 03 02 – Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen

 

Beschreibung:

Reiner, teerfreier Gussasphalt mit nur geringfügigen Anhaftungen von Papier-/ Kokosfasern

Enthalten sein darf:

  • Gussasphalt teerfrei, PAK <20,00mg/kg (Nachweis mittels Analyse oder Acrylsprühtest)
  • anhaftende Papier-/ Kokosfasern nur in sehr geringem Umfang

 

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Fremd- / Störstoffe
  • Asbest
  • Gussasphalt mit starken Anhaftungen von z. B. Bodenbelägen

 

Annahme / Stückigkeit:

  • Schollen, Platten
  • Bruchstücke
  • grobstückiges Fräsgut, keine rein staubförmigen Abfälle

 

Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.