Altpapier
AVV-Nr.: je nach Herkunft und Art, u. a. 15 01 01, 20 01 01
Beschreibung laut AVV:
Papier und Pappe, Verpackungen aus Papier und Pappe
Beschreibung:
Darunter fallen Kartonagenverpackungen z. B. aus dem Online-Handel, alte Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge oder auch sonstige Papierabfälle, wie sie klassischerweise im Büro anfallen.
Enthalten sein dürfen:
- Papier- und Kartonverpackungen
- Büropapier
- Druckerpapier
- Zeitschriften
- Zeitungen
- Kataloge (ohne Folie)
- Werbeprospekte
- Ordner mit Kartoneinband
Nicht enthalten sein dürfen:
- stark verunreinigtes Papier
- Hygienepapier
- Fremd- & Störstoffe
- Tetrapacks
- Thermopapier (z. B. Kassenbons)
Bitte beachten Sie, dass dies Bespielangaben sind und die Auflistung nicht abschließend ist.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem zu entsorgenden Material haben, hilft Ihnen unser Fachpersonal sehr gerne weiter.